Abriss-Gerüchte um Schiele-Haus in Neulengbach

Erstellt am 07. Mai 2020 | 03:48
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Egon Schiele lebte einige Zeit im Haus Au 48 in Neulengbach. Gerüchte um einen Abriss machten nun die Runde. Der Besitzer dementiert.
Foto: Dietl
Besitzer des Haus Au 48, in dem Künstler lebte, dementiert. Das Bundesdenkmalamt prüft.

Bedeutende Werke schuf der bekannte Malrer Egon Schiele während seines Aufenthaltes in den Jahren 1911/1912 in Neulengbach, in seinem Haus Au 48. Wer sich auf die Spuren des Künstlers begibt und den Egon Schiele Rundweg verfolgt, kommt auch an dieser Adresse vorbei. Derzeit machen Gerüchte die Runde, dass das Refugium und Atelier Egon Schieles Au 48 dem Erdboden gleich gemacht werden soll.

Der neue Eigentümer des Hauses, ein Purkersdorfer, zeigt sich verwundert über die Anfrage zu den Abrissgerüchten, „da zu keinem Zeitpunkt angedacht war, das alte Haus abzureißen. Im Gegenteil: Als neuer Eigentümer schätze ich die Bedeutung des Umstandes, dass Egon Schiele dort kurz gelebt hat, sehr.“ Sein Ziel sei eine Sanierung des Bestandsgebäudes sowie die attraktive Gestaltung der Liegenschaft. Aufgrund der Corona Krise konnte er mit den Gemeindevertretern noch keinen Kontakt aufnehmen, um weitere Schritte zu besprechen, so der Eigentümer des Hauses, der sich auf „ein tolles historisches Projekt“ freut.

Haus Au 48 als wesentliches Kulturgut

Dass das Haus Au 48 ein „wesentliches Kulturgut ist, das erhalten werden muss“, sagt auch Bürgermeister Franz Wohlmuth. Er berichtet, dass bereits im Oktober des Vorjahres ein Antrag an das Bundesdenkmalamt gestellt wurde, das Haus unter Schutz zu stellen, da hier Egon Schiele maßgebliche Bilder gemalt hat. Eine Antwort stehe allerdings noch aus.

Stefan Gron vom Bundesdenkmalamt bestätigt den Eingang des Antrags und berichtet, dass das Haus heuer am Prüfprogramm stehe. „Nach unserem derzeitigen Wissensstand spielt das Haus eine zu beachtende Rolle im Leben und Schaffen Egon Schieles. Ob damit eine Bedeutung gegeben ist, die eine Unterschutzstellung begründet, prüfen wir in einem Verwaltungsverfahren, das nun eingeleitet wird“, so Gron.

Die dafür erforderlichen Schritte seien bereits gesetzt. Nun gehe es darum, das Wissen zu dem Haus zu vertiefen, „aber auch dem Eigentümer sein Recht auf Gehör zu sichern“, berichtet Gron, der noch nicht sagen kann, wie lange das Verfahren dauert.

Wenn das Haus unter Denkmalschutz gestellt wird, wäre seine Veränderung nur unter den Voraussetzungen des Denkmalschutzgesetzes möglich.